Ausbildung


Die Führerscheinausbildung ist in einen theoretischen und praktischen Teil gegliedert. Vorgegebene Inhalte der Fahrschülerausbildungs-Ordnung müssen dabei abgearbeitet werden:

Im Theorieunterricht sind das der allgemeine Grundstoff - 12 Unterrichtseinheiten (UE) a' 90 Minuten und der klassenspezifische Zusatzstoff z.B. für die Klasse B zwei UE.

Im praktischen Unterricht sind für die Klasse B z.B. 12 besondere Ausblldungsfahrten (Autobahn-, Überland- und Dunkelfahrten) vorgegeben, die gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden sollen.